DSGVO, Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Am 20. Juni 2018 hat der EU-Rechtsausschuss das sogenannte Leistungsschutzrecht und den Upload-Filter  mit klarer Mehrheit beschlossen. Im April des Jahres 2018 trat bereits die neue EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung bzw. General Data Protection Regulation, EU-GDPR) inkraft. Diese stellen einen erheblichen Einschnitt in die Freiheit des Internets dar, der unter schleierhaften Vorwänden Urheber von Bildern, Videos, Texten usw. schützen bzw. finanziell vergüten soll. (Details zu den einzelnen Begrifflichkeiten können Sie unten nachlesen). Um mich also etwas deutlicher auszudrücken: Die Verlags-Lobby (Verwertungsgesellschaften) hat ganze Arbeit geleistet und ist gerade auf dem besten Weg, das Internet zurück in die Steinzeit zu katapultieren und natürlich nicht zufällig gerade zur Fußball-Weltmeisterschaft, während die Massen vor den Bildschirmen sitzen.

Internet-Plattformen werden unter anderem verpflichtet, den Upload urheberrechtlich geschützten Materials zu verhindern, entweder mit Urhebern der von Nutzern hochgeladenen Werke entweder Verträge abzuschließen, oder diese Inhalte zu löschen, um selbst nicht dafür zu haften. Das betrifft Videomaterial, Bilder, Musik, Texte usw. Damit dürften News-Portale wie GoogleNews, RSS-Feeds und Feed-Portale bald der Vergangenheit angehören. Auch für Blogs wird die Luft dünn.

Weiter sieht der Vorschlag vor, dass ausschließlich Verlage ein Nutzungsrecht für Pressepublikationen zusteht, um eine „faire und angemessene Vergütung für die digitale Nutzung“ zu erhalten. Die einzige Ausnahme sind „private und nicht-kommerzielle Nutzung“, die bei normalen Bloggern bereits an ihre Grenzen stößt. Vervielfältigungen, also durch Teilen auf sozialen Netzwerken, werden damit zustimmungspflichtig. Künftig können wir also damit rechnen, dass für ein Zitat eine kostenpflichtige Lizenz benötigt und die Verlinkung auf eine andere Webseite kostenpflichtig wird.

Es ist noch nicht zu spät!

Die DSGVO ist bereits inkraft und Abmahnwellen überfluten das Netz. Über Upload-Filter sowie Leistungsschutzrecht  muss erst noch im EU-Parlament abgestimmt werden. Richtig ernst werden könnte die Sache also ab 2019.

Auch Sie können aktiv werden und versuchen, diesem Wahnsinn ein Ende zu setzen. Unter nachfolgenden Links können Sie abstimmen und ein Zeichen setzen:

Ich als Urheber…

Ich als Urheber von Bild-, Text- und Videomaterial stelle mich entschieden gegen diese wahnwitzigen Reformen. Sollten diese Beschlüsse umgesetzt werden, werde ich unverzüglich alle meine Dienste hier auf timschropp.com, YouTube, Facebook, Twitter, Flickr, Google+, Instagram und Tumblr einstellen und alle Inhalte löschen!

Details

Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht soll Urheber davor schützen, dass ihre Werke ohne Genehmigung auf Internet-Plattformen geteilt und verbreitet werden. Diese Forderungen kommen von Verlagen, denen bereits seit einigen Jahren die kostenlose Verbreitung ihrer Inhalte ein Dorn im Auge ist, und die enormen Druck auf EU-Abgeordnete ausüben, um ein neues Urheberrechtsgesetz zu erlangen. Kurz gesagt: Lobbyarbeit. Werden zukünftig also Inhalte auf Internet-Plattformen verbreitet, wollen die Verwertungsgesellschaften bezahlt werden. Und genau darum geht es auch: Die Erschließung neuer Einnahmequellen auf Kosten der Informationsfreiheit. „FairUse“ wird damit unmöglich. In Deutschland existiert übrigens bereits seit 2013 ein ähnliches Leistungsschutzrecht, das getrost als gescheitert bezeichnet werden darf.

Upload-Filter

Durch den sogenannten „Upload-Filter“ sollen hochgeladene Inhalte automatisiert „zensiert“ werden. Das bedeutet, dass ohne Zustimmung des Urhebers weder Bild, noch Text, Video, Musik o. ä. in das Internet bzw. auf Internet-Plattformen hochgeladen und somit automatisch gelöscht werden, damit die Seitenbetreiber für diesen Inhalt nicht haftbar gemacht werden können.

DSGVO

Im Kern ist die DSGVO sogar positiv für den Verbraucher, denn sie regelt klar, dass persönliche Daten „sicher verwaltet“ und nicht mehr ohne Einwilligung weitergegeben werden dürfen. Ebenfalls steht dem Inhaber der Daten ein Recht auf Löschung zu. Die Bilanz nach einigen Wochen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist allerdings als verheerend zu bezeichnen. Während Abmahnwellen durch das Internet jagen und sich bei Unternehmen die Anfragen stapeln, schließen vermehrt nicht-europäische Internetdienste ihre Angebote für europäische Nutzer. Manche nur kurzfristig, andere dauerhaft, da sie mit der sehr schwammig formulierten Verordnung kaum klar kommen, oder sie nicht umsetzen können. Vermutlich hatten auch Sie unzählige E-Mails in Ihrem Postfach, bei dem Anbieter unterschiedlichster Dienste um die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten gebettelt haben. Und Sie haben vielleicht auch schon gehört: Der bloße Austausch von Visitenkarten verstößt bereits gegen diese Verordnung.

Jetzt sind Sie dran, werden Sie aktiv!

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